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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Will der Arbeitgeber meine Religion wissen?

    In den meisten Fällen ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, nach der Religion eines Bewerbers zu fragen, es sei denn, es gibt eine rechtliche oder berufliche Notwendigkeit, dies zu tun. Die Religion sollte keine Rolle bei der Einstellung oder Behandlung von Mitarbeitern spielen, es sei denn, es handelt sich um eine spezifische Anforderung für die Position, wie zum Beispiel eine religiöse Organisation, die nach einem Geistlichen sucht.

  • Muss der Arbeitgeber das Wechselmodell wissen?

    Nein, der Arbeitgeber muss nicht über das Wechselmodell informiert werden, es sei denn, es hat Auswirkungen auf die Arbeitszeiten oder die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers. In solchen Fällen ist es ratsam, den Arbeitgeber über die geplante Aufteilung der Betreuungszeiten zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

  • Möchte der Arbeitgeber die Diagnose wissen?

    In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber kein Recht, die genaue Diagnose einer Krankheit zu erfahren. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers stehen im Vordergrund. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, über die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers informiert zu werden, um gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

  • Warum möchten zukünftige Arbeitgeber wissen, ob Bewerber derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind?

    Zukünftige Arbeitgeber möchten wissen, ob Bewerber derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, um Informationen über ihre aktuelle Arbeitsleistung und ihre Verfügbarkeit zu erhalten. Dies kann ihnen helfen, einzuschätzen, ob der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die angestrebte Position mitbringt und ob er in der Lage ist, sofort anzufangen oder eine Kündigungsfrist einzuhalten. Darüber hinaus kann es auch Aufschluss über die Arbeitsmoral und das Engagement des Bewerbers geben.

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  • Hilfe und Unterstützung für Terroropfer
    Hilfe und Unterstützung für Terroropfer

    Hilfe und Unterstützung für Terroropfer , Der elfte Band der vom WEISSEN RING herausgegebenen Reihe "Viktimologie und Opferrechte" untersucht, welche Rechte auf Hilfe und Unterstützung Terroropfer haben. Er beleuchtet dazu die EU-Opferrechte-Richtlinie und die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung sowie das österreichische Strafprozessrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Entschädigung von Terroropfern. Neben einer Analyse des österreichischen Verbrechensopfergesetzes werden die Möglichkeiten, Terroropfer zu entschädigen, rechtsvergleichend ausgelotet. Darüber hinaus geht der vorliegende Band mit der Amtshaftung nach einem Terroranschlag einer Frage nach, die sich aus der spezifischen Vorgeschichte des Anschlages in Wien 2020 ergibt. Ein Erfahrungsbericht der Opferhilfeorganisation WEISSER RING über die Arbeit mit Terroropfern nach dem Terroranschlag von Wien im Jahr 2020 rundet den Band ab. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Was möchten Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch wissen?

    Arbeitgeber möchten in einem Vorstellungsgespräch mehr über die Qualifikationen und Erfahrungen des Bewerbers erfahren, um festzustellen, ob er für die Stelle geeignet ist. Sie möchten auch mehr über die Motivation des Bewerbers für die Position und das Unternehmen erfahren. Darüber hinaus möchten Arbeitgeber möglicherweise auch mehr über die Persönlichkeit und die Soft Skills des Bewerbers erfahren, um festzustellen, ob er gut ins Team passt.

  • Was darf der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen?

    Was darf der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen? Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, über die Krankheit eines Mitarbeiters informiert zu werden, sofern dies relevant für die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters ist. Allerdings gilt auch das Datenschutzgesetz, welches den Arbeitgeber dazu verpflichtet, mit sensiblen Gesundheitsdaten vertraulich umzugehen. Der Arbeitgeber darf also nur die Informationen über die Krankheit des Mitarbeiters erhalten, die für die Arbeitsfähigkeit und eventuelle Anpassungen am Arbeitsplatz relevant sind. Es ist wichtig, dass der Mitarbeiter seine Einwilligung zur Weitergabe von Gesundheitsdaten gibt und dass diese Informationen nur an befugte Personen weitergegeben werden.

  • Was muss der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen?

    Was muss der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen? Der Arbeitgeber muss über deine Krankheit informiert sein, wenn sie Auswirkungen auf deine Arbeitsfähigkeit hat oder wenn du spezielle Unterstützung oder Anpassungen am Arbeitsplatz benötigst. Es ist wichtig, dem Arbeitgeber genaue Informationen über deine Krankheit zu geben, damit er angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um deine Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es ist auch ratsam, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn sich deine Krankheit verschlechtert oder sich deine Arbeitsfähigkeit ändert. Letztendlich ist es wichtig, eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber zu pflegen, um gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl deine Gesundheit als auch die Anforderungen des Arbeitsplatzes berücksichtigen.

  • Warum möchte der Arbeitgeber wissen, welcher Religion man angehört?

    In den meisten Fällen ist es unzulässig und diskriminierend, dass ein Arbeitgeber nach der Religion eines Arbeitnehmers fragt. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, in denen dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich sein kann, wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von religiösen Feiertagen oder bei der Einhaltung von religiösen Ernährungsvorschriften. In solchen Fällen sollte der Arbeitgeber jedoch sicherstellen, dass die Informationen vertraulich behandelt und nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.